Steuerliche Forschungszulage

Neues Ge­setz zur steu­er­li­chen För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung (gültig seit: 01. Januar 2020)

Wer wird gefördert?

  • Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit FuE Aktivitäten

  • Unabhängig von Unternehmensgröße und Gewinnsituation

  • Unabhängig von anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen
    für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Was wird gefördert?

  • Soloprojekte

  • Kooperationsprojekte

  • Auftragsforschung

  • Gefördert wird ausschließlich FuE (bis zum Prototypen), keine Serienreifmachung

  • Keine Förderung wenn Produkt oder Prozess im Wesentlichen bereits festgelegt ist

Förderfähige Aufwendungen

  • Eigenbetriebliche Forschung:
    Arbeitslöhne, sowie Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitsnehmer

  • Auftragsforschung:
    60% des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts

Beantragung der steuerlichen Forschungszulage
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