Steuerliche Forschungszulage
Neues Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (gültig seit: 01. Januar 2020)
Wer wird gefördert?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit FuE Aktivitäten
Unabhängig von Unternehmensgröße und Gewinnsituation
Unabhängig von anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen
für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Was wird gefördert?
Soloprojekte
Kooperationsprojekte
Auftragsforschung
Gefördert wird ausschließlich FuE (bis zum Prototypen), keine Serienreifmachung
Keine Förderung wenn Produkt oder Prozess im Wesentlichen bereits festgelegt ist
Förderfähige Aufwendungen
Eigenbetriebliche Forschung:
Arbeitslöhne, sowie Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des ArbeitsnehmerAuftragsforschung:
60% des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts
